Forschungsprojekt Power-to-Heat

Power-to-Heat – zur Integration von abgeregeltem Strom aus Erneuerbaren Energien

Projektpartner Fraunhofer IFAM, Stiftung Umweltenergierecht
Förderung Agora Energiewende
Projektlaufzeit 1.01.2013 - 31.12.2014
Bearbeitende Fraunhofer IEE Norman Gerhardt (Projektleitung), Christoph Richts, Patrick Hochloff

Projektbeschreibung

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Strom aus Erneuerbaren Energien, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, wie zum Beispiel im Wärmebereich genutzt werden soll. Die Studie Power-to-Heat zur Integration von ansonsten abgeregeltem Strom aus Erneuerbaren Energien widmet sich genau diesem Thema. Zunächst werden in der Studie mögliche Einsatzfelder identifiziert. Diese sind der Einsatz im Regelleistungsmarkt zur Reduktion der konventionellen Must-Run-Kraftwerke, der Einsatz bei Netzengpässen um die Abregelung der EE im Rahmen des Einspeisemanagements zu vermeiden und der Einsatz bei negativen Preisen, um eine Abregelung in der Marktprämie einzuschränken und ggf. die EEG-Umlage zu senken. PtH wird derzeit bereits im Regelleistungsmarkt genutzt – für die beiden anderen Anwendungsfälle fehlen derzeit die geeigneten Rahmenbedingungen für eine Umsetzung.

Die Studie schlägt hier Anpassungen des Rechtsrahmens vor, die einen energiewirtschaftlich sinnvollen Einsatz von PtH in diesen Einsatzbereichen ermöglicht. Dazu zählt:

  • Die Einführung eines Auktionsmodells für Strom der im Einspeisemanagement abgeregelt wird (Verkauf des Stroms an PtH-Anlagen). Die Auktion wird unter Berücksichtigung der entsprechenden technischen Voraussetzungen für eine Netzentlastung vom ÜNB durchgeführt. Auktionserlöse werden dazu genutzt die Netzentgelte zu entlasten.
  • Die Reduktion der EEG-Umlage auf 1,5 ct/kWh für PtH, um einen Einsatz im Strommarkt bereits bei einem negativen Preis von minus 20 EUR/MWh zu ermöglichen. Derzeit kann PtH aufgrund der Höhe der Entgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben erst bei minus 70 EUR/MWh ohne Verluste eingesetzt werden und somit erst nachdem bereits Windenergieanlagen in der Marktprämie abgeregelt werden.

Durch beide Vorschläge kann dem Strom ökologisch sinnvoll eine Nutzung im Wärmsektor ermöglicht werden – zudem zahlt der gegenüber dem Status Quo zusätzlich aber aus volkswirtschaftlicher Sicht kostenfreien Verbrauchs des Stroms einen Beitrag zu Umlagen und Entgelten.