Studie zur Nutzbarkeit von Windenergie-Vorranggebieten in Schleswig-Holstein

Die ausgewiesenen zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie in Schleswig-Holstein reichen nicht aus, um die für 2038 gesteckten Klimaziele zu erreichen. Grund sind die deutlich größeren modernen Windenergieanlagen, mit denen die ausgewiesenen Wind-Vorranggebiete nur zur Hälfte bebaubar sind. Das ist ein Ergebnis einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. Schleswig-Holstein, BWE SH.

© Fraunhofer IEE
Vergleichende Darstellung für Rotor-in/Rotor-out. Während bei einer Rotor-in-Planung die Rotorblätter nicht über die Gebietsgrenze hinausragen dürfen, muss bei Rotor-out lediglich der Turmfuss innerhalb der Flächen platziert sein.
© Fraunhofer IEE
Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung als Vielfaches der Anlagengesamthöhe: Windenergieanlagen müssen die fünffache Gesamthöhe (5H) als Abstand zur Wohnbebauung im Innen- sowie die dreifache Gesamthöhe (3H) zur Wohnbebauung im Außenbereich einhalten.
© Fraunhofer IEE, Hintergrund: OpenStreetMap contributors
Darstellung der effektiv bebaubaren Flächen (grün) im Geoinformationssystem sowie Ermittlung der installierbaren Windenergieanlagen-Leistung mittels standortgenauer Anlagenplatzierung.

Dr. Carsten Pape, Leiter Szenarien und Systemmodellierung beim IEE, sagt dazu: „Der Grund für die Nichtnutzbarkeit ist, dass Schleswig-Holstein eine sogenannte "Rotor-in Planung" macht. Das bedeutet, dass das Rotorblatt nicht über die ausgewiesenen Flächen hinausragen darf. Im Gegensatz dazu beziehen sich die von der Bundesregierung geforderten zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auf eine "Rotor-out Planung", was bedeutet, dass die Rotoren auch über die Flächengrenzen hinausragen dürfen“, erläutert der Wissenschaftler und betont: „Zusätzlich wird die Nutzbarkeit der Flächen durch Abstandsvorgaben zwischen den Windenergieanlagen und Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der Anlagen eingeschränkt: In Schleswig-Holstein müssen Windenergieanlagen die fünffache Gesamthöhe der Anlage als Abstand zu Wohngebäuden im Innenbereich einhalten. Zu Wohngebäuden im Außenbereich ist die dreifache Gesamthöhe vorgeschrieben. Diese Vorgaben beschneiden die Flächen so stark, dass moderne, wirtschaftlich relevante Windenergieanlagen nur begrenzt nutzbar sind.“  

Letzte Änderung: